(PDF) Die Piratenpartei beider Basel und die Jungfreisinnigen Basel-Stadt sprechen sich vehement gegen das Vorhaben der Regierung aus, in der Innenstadt 72 Überwachungskameras in Betrieb zu nehmen. Einen entsprechenden Antrag an den Grossen Rat hat der Regierungsrat heute verabschiedet. Beide Parteien sind überzeugt, dass eine solche Videoüberwachungsanlage zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung nicht notwendig ist. Stattdessen stellt sie einen massiven Eingriff in die Freiheit der Bürgerinnen und Bürger dar. Die Piratenpartei und die Jungfreisinnigen werden die Vorlage mit allen möglichen Mitteln bekämpfen.
Der Regierungsrat argumentiert in seiner heutigen Mitteilung, dass die Videokameras für die Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung erforderlich seien. Angesichts der Tatsache, dass Kanton und Gemeinden in Basel-Stadt gemäss Angaben des kantonalen Datenschützers bereits heute insgesamt 1‘500 Überwachungskameras aufgestellt haben, erstaunt dieser Befund. Die Überwachungsquote ist in Basel somit derzeit mehr als vier Mal
so hoch wie in Zürich (370 Kameras) und mehr als sieben Mal so hoch wie in Bern (200, inkl. Bund!).
In ihrer Mitteilung hält die Regierung weiter fest, dass die Überwachungsanlage kein präventives System sein, sondern ein Führungsinstrument, welches nur situativ eingeschaltet werde. Gleichzeitig muss sie aber einräumen, dass auf Anordnung der Staatsanwaltschaft die aufgezeichneten Bilder bei Ermittlungen ausgehändigt werden. Sie begibt sich daher in einen offensichtlichen Widerspruch.
Es ist zudem absehbar, dass wenn ein solches System einmal einsatzbereit ist, Forderungen aufkommen werden, welche die auferlegten datenschützerischen Restriktionen lockern wollen, um eine vermeintliche objektive Sicherheit zu schaffen. Für den Bürger auf der Strasse wird kaum erkennbar sein, ob die Überwachungskamera gerade in Betrieb ist oder nicht.
Schliesslich ist festzuhalten, dass bei Eingriffen in die verfassungsmässig garantierten Freiheitsrechte stets die Verhältnismässigkeit zu wahren und auf das mildeste Mittel zurückzugreifen ist. Die permanente Einrichtung einer Überwachungsanlage erfüllt diese Anforderungen in mehrerlei Hinsicht nicht. Zunächst ist für die Beobachtung der Besucherströme keine Überwachungsanlage notwendig, auf welcher Gesichter erkennbar sind. Weiter ist sehr fraglich ob hierfür 72 Videokameras notwendig sind. Besucherströme lassen sich mit ein paar wenigen Kameras erfassen, welche grosse Flächen überblicken.
Diese Kameras könnten zudem situativ für einzelne Anlässe aufgestellt werden.
Die Piratenpartei und die Jungfreisinnigen werden sich in den kommenden Wochen gemeinsam gegen die Einführung dieser Überwachungsanlagen einsetzen.
(PDF) Die Piratenpartei beider Basel und die Jungfreisinnigen Basel-Stadt sprechen sich vehement gegen das Vorhaben der Regierung aus, in der Innenstadt 72 Überwachungskameras in Betrieb zu nehmen. Einen entsprechenden Antrag an den Grossen Rat hat der Regierungsrat heute verabschiedet. Beide Parteien sind überzeugt, dass eine solche Videoüberwachungsanlage zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung nicht notwendig ist. Stattdessen stellt sie einen massiven Eingriff in die Freiheit der Bürgerinnen und Bürger dar. Die Piratenpartei und die Jungfreisinnigen werden die Vorlage mit allen möglichen Mitteln bekämpfen.
Der Regierungsrat argumentiert in seiner heutigen Mitteilung, dass die Videokameras für die Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung erforderlich seien. Angesichts der Tatsache, dass Kanton und Gemeinden in Basel-Stadt gemäss Angaben des kantonalen Datenschützers bereits heute insgesamt 1‘500 Überwachungskameras aufgestellt haben, erstaunt dieser Befund. Die Überwachungsquote ist in Basel somit derzeit mehr als vier Mal
so hoch wie in Zürich (370 Kameras) und mehr als sieben Mal so hoch wie in Bern (200, inkl. Bund!).
In ihrer Mitteilung hält die Regierung weiter fest, dass die Überwachungsanlage kein präventives System sein, sondern ein Führungsinstrument, welches nur situativ eingeschaltet werde. Gleichzeitig muss sie aber einräumen, dass auf Anordnung der Staatsanwaltschaft die aufgezeichneten Bilder bei Ermittlungen ausgehändigt werden. Sie begibt sich daher in einen offensichtlichen Widerspruch.
Es ist zudem absehbar, dass wenn ein solches System einmal einsatzbereit ist, Forderungen aufkommen werden, welche die auferlegten datenschützerischen Restriktionen lockern wollen, um eine vermeintliche objektive Sicherheit zu schaffen. Für den Bürger auf der Strasse wird kaum erkennbar sein, ob die Überwachungskamera gerade in Betrieb ist oder nicht.
Schliesslich ist festzuhalten, dass bei Eingriffen in die verfassungsmässig garantierten Freiheitsrechte stets die Verhältnismässigkeit zu wahren und auf das mildeste Mittel zurückzugreifen ist. Die permanente Einrichtung einer Überwachungsanlage erfüllt diese Anforderungen in mehrerlei Hinsicht nicht. Zunächst ist für die Beobachtung der Besucherströme keine Überwachungsanlage notwendig, auf welcher Gesichter erkennbar sind. Weiter ist sehr fraglich ob hierfür 72 Videokameras notwendig sind. Besucherströme lassen sich mit ein paar wenigen Kameras erfassen, welche grosse Flächen überblicken.
Diese Kameras könnten zudem situativ für einzelne Anlässe aufgestellt werden.
Die Piratenpartei und die Jungfreisinnigen werden sich in den kommenden Wochen gemeinsam gegen die Einführung dieser Überwachungsanlagen einsetzen.