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Piraten und Jungfreisinnige wollen die geplante Videoüberwachung versenken

(PDF) Gemeinsame Medienmitteilung vom 18. Oktober 2011

Basel, 18. Oktober 2011 – In der morgigen Oktober-Sitzung entscheidet der Grosse Rat über die Einführung einer Videoüberwachungsanlage für die Kantonspolizei Basel-Stadt (Ausgabenbericht Nr. 11.0637.01).  Die Piratenpartei beider Basel und die Jungfreisinnigen Basel-Stadt haben sich von Beginn weg gegen dieses Projekt ausgesprochen (vgl. Medienmitteilung vom 19. April 2011) Mit der zusätzlichen Verschärfung durch die Justiz-, Sicherheits- und Sportkommission hat die Vorlage aber nun eine weitere Grenze der Verletzung der persönlichen Freiheit überschritten.

«Die geplanten Kameras sind ein weiterer Schritt in Richtung Überwachungstaat» warnt Cedric Meury, Präsident der Piratenpartei beider Basel. Um dies zu verhindern, haben sich beide Parteien darum bemüht, die Parlamentarier von der Bedeutung der Privatsphäre auch im öffentlichen Raum zu überzeugen. Ein detailliertes Gegenargumentarium wurde diversen Grossräten zur Verfügung gestellt und es fanden verschiedentlich Gespräche statt.

Die Piratenpartei und die Jungfreisinnigen fordern den Grossen Rat auf, auf die gesamte Vorlage nicht einzutreten. «Insbesondere die Videoüberwachung von Demonstrationen ist höchst problematisch, führt zur sogenannten „Schere im Kopf“ und ist für die Meinungsfreiheit daher eine Bedrohung», so Luca Urgese, Präsident der Jungfreisinnigen Basel-Stadt.

Hintergrund

Der Regierungsrat beantragt in seinem Ausgabenbericht:

  • Ein Rahmenkredit von CHF 680’000 soll gesprochen werden, für die Anschaffung von insgesamt 72 Videoüberwachungsinstallationen an „neuralgischen Punkten“ wie z.B. dem Barfüsser- oder dem Centralbahnplatz.
  • Der Einsatz der Videoüberwachungsmassnahmen soll mittels Kennzeichnung erkennbar gemacht werden.
  • Die Bilder sollen sieben Tage aufbewahrt werden – es sei denn es erfolgt eine anderslautende Anordnung der Staatsanwaltschaft.
  • Ziel der Überwachung sollen insbesondere Veranstaltungen kultureller, gesellschaftlicher oder sportlicher Art sein. Selbst harmlose Festivitäten wie der Vogel Gryff oder die Fasnacht sind erklärte Ziele der Überwachung

Die wichtigsten Argumente, welche gegen eine solche Anlage sprechen:

  • Um die Videoüberwachungsanlage als einsatztaktisches Führungsinstrument zu verwenden, sind weder die Aufzeichnung der Bilder noch die Erkennbarkeit von Personen notwendig.
  • Die permanente passive Aufzeichnung der Bilder inkl. Erkennbarkeit von Personen verstösst gegen den Zweck der Anlage und ist damit nach § 17 Abs. 2 IDG gesetzeswidrig.
  • Es gibt keinen klaren Nachweis für die Wirkung der Videoüberwachung im öffentlichen Raum. Auch die Erfahrungen in St. Gallen und an der UEFA EURO 2008 haben keinen solchen Nachweis erbringen können.
  • Videoüberwachung ist weder effizient noch kostengünstig. Trotz massiven Investitionen konnte in Grossbritannien weder die Kriminalitätsrate gesenkt, noch das subjektive Sicherheitsempfinden gesteigert werden. Die Behauptung einer präventiven Wirkung ist wissenschaftlich nicht haltbar.
  • Eine permanente Videoüberwachung stellt alle Bürgerinnen und Bürger unter Generalverdacht und verletzt daher die Unschuldsvermutung.
  • Durch die Videoüberwachung von Demonstrationen werden die Demonstrations- und Meinungsfreiheit bedroht.

 

Das ausführliche Gegenargumentarium ist hier zu finden.