Die Piratenpartei beider Basel hat bei der Staatsanwaltschaft ein Öffentlichkeitsgesuch zum IMSI-Catcher Einsatz in Basel eingereicht:
Anlässlich des erneuten IMSI-Catcher Einsatz in Basel, in einem von
Frau Jossen geführten Verfahren, bitte ich Sie um folgende Auskünfte:1. Von welchen Korps stammten die eingesetzten IMSI-Catcher?
2. Welche Standorte wurden zu welchem Zeitpunkt von IMSI-Catcher überwacht?
3. Wie rechtfertigen Sie den Einsatz von IMSI-Catcher bei trivialen
Delikten wie Drogenhandel?4. In welchen Fällen werden und wurden IMSI-Catcher sonst noch eingesetzt?
5. Wie wird sichergestellt, das die durch IMSI-Catcher gesammelten Daten
über unbeteiligte Personen nicht ebenfalls gespeichert, weitergegeben
und/oder verarbeitet werden?6. Wie wird die Integrität der durch IMSI-Catcher gesammelten Daten
sichergestellt?7. Plant Basel einen eigenen IMSI-Catcher zu erwerben?
8. Welches Modell und von welchem Hersteller wird als IMSI-Catcher
eingesetzt?9. Welche Methoden und Geräte werden neben IMSI-Catcher sonst noch zur
Überwachung eingesetzt?10. Wie kann man den Einsatz von IMSI-Catcher erkennen und sich vor
deren Überwachung schützten?
Die Antwort war leider sehr unbefriedigend:
Ihre Anfrage können wir Ihnen wie folgt beantworten:
Der IMSI-Catcher kann gemäss Strafprozessordnung bei bestimmten schweren Straftaten angeordnet werden (Art. 269 ff. StPO). Darunter fällt auch mit Verweis auf Art. 269 Abs. 2 lit. f StPO u.a. der bandenmässige oder gewerbsmässige Betäubungsmittelhandel. Solche Einsätze sind – wie alle anderen technischen Überwachungen des Fernmeldeverkehrs – durch das Zwangsmassnahmengericht genehmigen zu lassen.
Entgegen der Darstellung in den Medien wurde im angesprochenen Strafverfahren kein IMSI-Catcher eingesetzt. Zwar wurde eine solche Verwendung auf Antrag der Staatsanwaltschaft vom Zwangsmassnahmengericht am 7. Mai 2015 bewilligt, ein effektiver Einsatz erfolgte aber nicht. Somit wurden weder Dritte überwacht noch Daten von Unbeteiligten aufgezeichnet. Die Ortung und Festnahme des Beschuldigten erfolgte am 7. Mai 2015 im Rahmen einer ebenfalls bewilligten Telefonüberwachung Dies ergibt sich übrigens auch aus der Anklageschrift.
Der Kanton Basel-Stadt plant derzeit keine Anschaffung eines eigenen IMSI-Catchers.
Der Einsatz technischer Überwachungsmassnahmen erfolgt gemäss den gesetzlichen Bestimmungen. Gewährleistet sind dabei insbesondere das rechtliche Gehör und die Rechtsmittel, um die Rechtmässigkeit und Verhältnismässigkeit einer Überwachung gerichtlich überprüfen zu lassen.
Wir verweisen auf die entsprechende Literatur: dazu THOMAS HANSJAKOB, BÜPF / VÜPF, Kommentar zum Bundesgesetz und zur Verordnung über die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs, 2. Aufl. St. Gallen, 2006; STEFANIE HARNISCH/MARTIN POHLMANN, Strafprozessuale Massnahmen bei Mobilfunkendgeräten – Die Befugnis zum Einsatz des sog. IMSI-Catchers, in: HRRS, Onlinezeitschrift für Höchstrichterliche Rechtsprechung zum Strafrecht, Mai 2009, S. 202; SOPHIE DE SAUSSURE, Le IMSI-Catcher: fonctions, applications pratiques et légalité, in: Jusletter 30. November 2009.
Die Staatsanwaltschaft stellt sich zu diesem Thema quer. Sie bestätigt zwar, dass eine Bewilligung erteilt wurde, jedoch verneinen sie den tatsächlichen Einsatz. Mit dieser Behauptung entziehen sie sich einem Grossteil unserer Fragen.
Was wirklich passiert ist, wissen schlussendlich nur die beteiligten Personen. Dies zeigt, dass bei der Überwachung die notwendige Transparenz fehlt, um nachvollziehen zu können, ob sich die Behörden auch an die bestehenden Gesetzte halten. Dass die Überwachungskompetenzen jetzt auch noch ausgeweitet werden sollen, finden wir inakzeptabel.
Auch von der Grossrätin Tanja Soland wurde derweil eine Anfrage gestellt. Wir warten nun ab, ob diese Antwort aufschlussreicher sein wird.
2 Kommentare zu “Öffentlichkeitsgesuch zum IMSI-Catcher Einsatz in Basel”