Blog Parolen

Abstimmungsparolen 10. Juni 2018

Die Piratenpartei beider Basel hat an ihrer ordentlichen Piratenversammlung folgende Parolen gefasst:

NEIN zum Geldspielgesetz

Mit dem neuen Geldspielgesetz würden erstmals verbindliche Netzsperren für Internetprovider eingeführt. Das lehnen wir strikt ab. Ist die Infrastruktur für Netzsperren einmal geschaffen, weckt dies Begehrlichkeiten, diese auch für andere Zwecke zu (mis-) brauchen. Bei Netzsperren können niemals alle Angebote gesperrt werden und die Gefahr ist hoch, das Webseiten zu unrecht auf der Sperrliste landen. Für netzaffine Nutzer*innen ist es natürlich kein Problem die Sperre zu umgehen, dennoch schadet es der Entwicklung und dem Grundgedanken des Internets.
Wir begrüssen jegliche Schutzmassnahmen gegen Spielsucht, jedoch werden mit diesem Gesetz lediglich ausländische Onlineangebote benachteiligt. Inländische Casinos sind so unter sich und können weiterhin ungehemmt für ihre Angebote werben. Online Casinos würden sogar explizit zugelassen, was davor nicht möglich war. Damit ist den betroffenen Menschen nicht geholfen. Das Argument, dass ein Teil der Gewinne der Allgemeinheit zugute kommen, finden wir zynisch, da das Ziel sein sollte, Betroffene von ihrer Spielsucht zu befreien. Diese Abgaben gibt es jedoch bereits heute und das wird sich bei einem Nein auch nicht ändern.

JA zum Vollgeld

Unser Geld ist nicht krisensicher und trotz allen Reformen wird die nächste Wirtschaftskrise kommen. Wir haben noch nicht vergessen, dass bswp. die UBS 2008 vom Staat gerettet werden musste.
Rund zehn Jahre später machen die Banken bereits wieder dicke Gewinne. Diese basieren jedoch zu einem grossen Teil aus Krediten und Hypotheken überteuerter Immobilien. Nur ein Bruchteil der Guthaben muss die Bank wirklich auszahlen können.
Wir versprechen uns von Vollgeld mehr Stabilität und Sicherheit. Das System liesse sich auch gut mit einem bedingungslosen Grundeinkommen kombinieren, dass wir seit Jahren fordern.

Kantonale Abstimmungen

Im Auftrag der Piratenversammlung hat der Vorstand folgende Parolen beschlossen:

Baselland

JA zu Stufenlehrplänen

Diese Vorlage wäre eine willkommene Vereinfachung. Schlüssige Gegenargumente fanden wir keine.

«Eine Fremdsprache auf der Primarstufe genügt»: Stimmfreigabe

Wir haben diese Vorlage intensiv diskutiert und haben die Stimmfreigabe beschlossen. Uns ist die Kompatibilität zum Lehrplan 21 und damit eine Vereinheitlichung des Bildungssystems sehr wichtig. Auch sehen wir den Punkt, dass das Lernen von Sprachen leichter fällt, wenn sehr früh damit begonnen wird. Gerade in der Region Basel gibt es jedoch viele Kinder, die bereits mit Deutsch eine (zweite) Fremdsprache lernen müssen. Diese Belastung darf nicht unterschätzt werden. Wir wünschen uns eine Lösung im Lehrplan, wo die Auswahl an Fremdsprachen mehr Freiheiten zulässt.

NEIN zum Beirat Bildung

Der Beirat Bildung würde durch politische Ämter besetzt. Der Lehrplan soll jedoch nicht zu Lasten der Lehrenden und Lernenden parteipolitisch ausgelegt werden. Darum plädieren wir dafür, den Bildungsrat beizubehalten.

JA zur Aufhebung der Gebührengrenze

Diese Änderung betrifft nur wenige Grossprojekte mit Budgets von mehreren Millionen Franken. Eine Aufhebung der Obergrenze scheint uns fair.

Basel-Stadt

JA zum «Recht auf Wohnen»

An diesem Grundbedürfnis ist nichts auszusetzen und wir erkennen das grosse Bedürfnis in der Region. Der Bedarf an (günstigem!) Wohnraum in Basel und Umgebung ist riesig und eine Entspannung nicht in Sicht. Aus dem selben Grund sagen wir darum auch:

JA zur Wohnschutzinitiative

und

JA zu bezahlbaren Neumieten

Mieterschutz am Gericht: Stimmfreigabe

Die Initiative ist gut gemeint, jedoch sehen wir nicht ein, warum fixe Beträge definiert wurden. Eine Nettomiete von bis zu CHF 2’500 ist derzeit zwar realistisch, zusammen mit den anderen Initiativen haben wir aber ein ganz anderes Ziel im dreistelligen Bereich. Dann wäre wiederum das Verhältnis zu den Gerichtskosten von 200-500 CHF verzehrt.
Falls sich die Lage nicht entspannt, sind die CHF 2’500 hingegen bald zu tief angelegt und die Schutzklausel somit hinfällig.