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Vernehmlassungsantwort zur Änderung des IDG

Überwachungskamera an Parlamentsgebäude
CC BY-SA Kilian Brogli

Die Anforderungen an den Datenschutz haben sich mit der Digitalisierung grundlegend geändert. Seit in die DSGVO in der EU in Kraft getreten ist, steht die Schweiz zunehmend in der Kritik. Nun erhält der Kanton Baselland ein neues Informations- und Datenschutzgesetz, um den neuen Anforderungen gerecht zu werden.

Datenschutz und Transparenz sind ein Kernthema der Piratenpolitik. Insofern beobachten wir die Änderungen im IDG mit grossem Interesse und fühlen uns zu einer Stellungsnahme verpflichtet.

Vernehmlassungsantwort DSG

Bereits beim Bundesgesetz über den Datenschutz hat die Piratenpartei Schweiz an der Vernehmlassung teilgenommen. Den Entwurf haben wir scharf kritisiert. Während das Bundesgesetz für Bundesorgane und Private gilt, regelt das IDG den Umgang mit Personendaten und das Öffentlichkeitsprinzip für den Kanton Baselland und die Gemeinden.

Keine grossen Änderungen beim IDG

Grosse Änderungen sucht man im IDG vergeblich. Beim Öffentlichkeitsprinzip hat sich nichts verändert. Eine OpenData-Strategie ist im Kanton Baselland nach wie vor nicht in Sicht.

Beim Datenschutz vermissen wir eine schärfere Regelung der Videoüberwachung, wie das in Basel-Stadt der Fall ist und eine Stärkung der Aufsichtsorgane. Immerhin gab es Anpassungen im Bereich Profiling, ein Vergleich mit dem Entwurf des DSG oder der DSGVO zeigt jedoch, dass die Definition des IDG zu eng gefasst ist.

IDG Basel-Stadt

Die Revision des IDG Basel-Stadt lässt derweil noch auf sich warten. Auf eidgenössischer Ebene geht es mit dem E-DSG am 2. Juni weiter.

Download Vernehmlassungsantwort

Unsere vollständige Vernehmlassungsantwort stellen wir gerne der Öffentlichkeit zur Verfügung: